starKlicken Sie hier für die Neueste Ausgabe

INHALT

ISLAMISCHE SITTE

Ihlâs Stiftung Band – 6

  1-Anfang

  2-Die Übersetzung Von Dem Buch Ejjühelwelled(O Mein Kind!)

  3-Die Rituelle Waaschung
  4-Die Bedingungen Vor Der Gebetsverrichtung
  5-Die Rituellen Sitten In der Moschee
  6-Der Gebetsruf
  7-Die Vorzüge des Heiligen Monats Ramadan
  8-Der Glaube
  9-Das Grußgebet
10-Lügen Beim Geschäft
11-Das Anvertrautsein Des Körpers
12-Die Vorzüge Des Festes
13-Die Frömmigkeit "Süchd Und Takwa"
14-Der Gehorsam Gegen Die Eltern
15-Die Trauung
16-Die Rituellen Sitten Am Freitag
17-Die Guten Sitten Bei Der Unterhaltung Mit Den Gelehrten
18-Die Mahlzeit
19-Die Menstruation Und Das Wochenbett
20-Die Notwendigkeit Und Die Rechtsschulen
21-Die Geduld
22-Der Grabbesuch
23-Die Armensteuer (Sekat)
24-Sozialvereine, Glücksspiele, Versicherungen
25-Imam-i Gazali, Hudschdschet-ul Islam, Einem Grundfeiler Des Islams
26-Zur Berechnung Der Kible-Zeit
27-Die Gebete
28-Islamische Wissenschaften

29-Glossar



DIE MAHLZEIT

169 — Es ist eine erforderliche Vorschrift, vor der Mahlzeit beide Hände zu waschen. Unser Heiliger Prophet, Friede sei mit Ihm, pflegte auf dem linken Knie zu sitzen und sein rechtes Bein an Sich zu ziehen.

Es ist eine erforderliche Vorschrift, vor dem Essen “Bismillachirrachmanirrachim” (im Namen ALLAH’s, des Allbarmherzigen) auszusagen. Als man den heiligen Propheten nach den Sitten der Mahlzeit fragte, erwiderte er: (Wir sind Diener, und sollen wie Diener essen).

Es gibt vier unentbehrliche Vorschriften bei der Mahlzeit:

1) Man soll glauben, dass nur ALLAH, der Erhabene, die Nahrung gibt.

2) Das Essen soll gut und ehrlich Erworbenes sein.

3) Man soll während der Verdaung des Essens den Geboten ALLAH’s, des Erhabenen, gehorchen.

4) Man soll sich während der Verdauung des Essens an die Verbote ALLAH’s, des Erhabenen, halten.

Es gibt zwei Verbote bei der Mahlzeit:

1) Nach dem Sattwerden darf man nicht mehr viel essen.

2) Bei der Mahlzeit darf man kein Musikinstrument spielen und es dürfen keine fremde Frauen, Alkohol, Glücksspiel und andere Verbote dabeisein.

Bei der Mahlzeit gibt es drei erforderliche Vorschriften:

1) Man soll keine Reste im Teller lassen, sondern alles im Teller aufessen.

Unser heiliger Prophet pflegte kein Essen im Teller zurückzulassen und wischte manchmal den Rest mit seinem Heiligen Finger aus dem Teller aus. Sei nicht stolz und lass die Reste nicht im Teller! Sonst geratest du in Not.

2) Die Brotabfälle auf dem Esstisch zu essen, ist die Heilkraft des Essens. Iss nicht den größeren, bevor du den kleinen Bissen ißt. Geniere dich nicht davor, Brottabfälle zu essen!

3) Wenn dir dein Wohlbefinden lieb ist, iss nicht viel! Es gibt viele gute Sitten und erforderliche Vorschriften der Mahlzeit. Vergiß aber nicht zu Beginn “Bismillachirrachmannirrachim” und am Ende des Essens “Elhamdülillach” zu sagen. Beginne mit dem Essen mit Salz und beende es auch damit.

Bemerkung: Im fünften Band des Buches Fetâwâ-ji Hindijje heißt es: Nach manchen Gelehrten ist es unerlaubt, zu singen und singen zu zuhören. Wenn man einen Gesang hört und von dort weggeht, begeht man keine Sünde. Manche Gelehrten äußern, daß es zulässig ist, sündenfreie Lieder allein zu singen, um sich zu amüsieren. Man darf Gedichte schreiben und vortragen, die Wissenschaft und Sittsamkeit betreffen. Es ist eine unerwünschte Handlung, eine Geschichte und ein Gedicht zu verfassen, die eine bestimmte lebende Frau beschreiben. Jede Beschäftigung ist unerwünscht, die hindert, Gebet zu verrichten und den heiligen Koran zu rezitieren. Es ist verboten, in Derwischanstalten tanzend Gebetshyme zu rezitiren, zu tanzen und sich herumzudrehen. Diese Derwischanstalten zu besuchen und dort zu bleiben, ist auch untersagt. Manche Sünder, die unwissend hinsichtlich der Religion sind, stellen sich heute als Angehörige der Derwischorden vor. Frauen dürfen bei der Hochzeit untereinander kleine Schellentrommel schlagen, um Kinder zu unterhalten und zu singen, vorausgesetzt daß die gesungenen Lieder nicht sündig sind. So dürfen auch Männer an Festtagen untereinander Trommel und Pauke schlagen. Um andere in Stimmung zu bringen, darf man etwas Lustiges erzählen, ohne Sünde zu begehen. Es ist zulässig, zu ringen, um den Leib gesund zu erhalten. Zur Unterhaltung zu ringen, ist unerwünscht. Es ist unerlaubt, Tricktrack, Damespiel, Kartenspiel, Bridge, Billard, Besigue, Fußball, Handball und dergleichen zu spielen, sei es als Glückspiel oder nicht, weil sie unnütz sind. Als Glückspiel darf man Schach nicht spielen. Zur Amüsierung aber ist es unerwünscht. Es ist verboten zu lügen. Nur in drei Fällen darf man es: im Kriegsfall gegenüber dem Feind, um zwei Muslime zu versöhnen, um einen ungerecht behandelten von einem Unterdrücker zu retten. Man begeht keine Sünde, indem man beabsichtigt, Sünde zu begehen, solange man keine begeht.

Wer Sünde begeht, den muss man versuchen, mit freundlichen Worten zu hindern. Wenn er es ablehnt und wenn man befürchtet, Unruhe zu stiften, gibt man es auf. Wenn man dazu berechtigt ist, muß man ernsthaft reden. Man darf dabei keine böse Worten aussprechen. Falls ein Sünder ablehnt, nicht weiter zu sündigen, mit dem muss man nicht unbedingt sprechen. Wenn man in diesem Fall die Folgen tragen will, darf man den Sünder hindern. Die Vorgesetzten hindern die Sünder mit der Hand, die Gelehrten mit Worten und die Ungebildeten dagegen mit Herzen. Vor allen Dingen muss man es verhindern, Sünde zu begehen. Ein Ungebildeter darf beim Sündebegehen einen Gelehrten nicht hindern. Wenn man pflegt, eine Sünde zu begehen, und jemanden sieht, der die gleiche Sünde begeht, darf man versuchen, ihn zu verhindern. Wenn man nicht dazu imstande ist, muß man ihn einem Zuständigen bzw. einem befugten Beamten melden. Wenn man seine Sünden bereut, darf man diese einem anderen nicht sagen. Wenn man einen Dieb erkennt, muss man ihn melden, falls man keine Angst vor dem Schaden des Diebes hat.

Falls eine Ehefrau Sünde begeht und sie es nicht bereut, ist es dennoch nicht nötig, dass sie geschieden wird. Es ist unerwünscht, Musikinstrumente zu Hause zu halten, selbst wenn man sie nicht benutzt. Der Gelehrte hat Recht auf dem Laien, wie der Lehrer auf seinem Schüler. Ein Ehemann hat mehr Recht auf seiner Frau, als ein Lehrer auf seinem Schüler. Die Ehefrau muss die Forderungen ihres Mannes für zulässige Angelegenheiten erfüllen und seine Güter bewahren. Niemand darf ohne Gememigung des Besitzers durch ein Feld gehen.

Es ist eine unentbehrliche Verpflichtung, notwendige Kenntnisse für die Anbetung und für den Beruf zu lernen. Mehrere Kenntnisse darüber zu lernen, ist empfehlenswert. Es gilt als törichte Handlung, zu versuchen, Hadith- und Auslegungswissenschaft zu erwerben, ohne die islamische Rechtswissenschaft zu erlernen. Um die Gebetszeiten festzustellen und den Islam gegen Ungläubige zu verteidigen darf man Astronomie erlernen; aber zur Wahrsagerei sie zu erwerben, ist es verboten. Es ist unerwünscht, Glaubenswissenschaft zu erlernen, um zu diskutieren. Es ist nicht gestattet, dass Laien über Irrlehren und Rechtsschulen sprechen. Die Bücher von alten griechischen Philosophen und von Anhängern der Irrlehren zu lesen und zu hause zu halten, ist nicht zulässig. Solche Bücher verursachen, dass der Glaube ihrer Leser verdirbt. Ohne Religions- bzw. Glaubenskenntnisse von den Gelehrten der Sunna zu erlernen, ist es nicht gestattet, Philosophie und Naturwissenschaften zu erwerben. Jeder Muslim ist verpflichtet, zuerst seine Kindern islamische Buchstaben, Rezitieren des heiligen Korans, Gebetsverrichten, islamische Sittsamkeit zu lehren und dann zu verlanlassen, dass seine Kinder naturwissenschaftliche, berufliche und andere nützliche Kenntnisse erlernen. Jedes Spiel, beispielsweise Fußball ist nutzlos. Es hindert, Wissenschaft zu erwerben. Im fünften Band des Buches von İbni Âbidîn heißt es: Die arabische Sprache ist die Sprache im Paradies. Sie ist daher vorzüglicher als alle anderen sprachen. Es gilt als Anbetung, Arabisch zu lernen und zu lehren. Man muss Wissenschaft erlernen, um das Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen zu gewinnen und den Muslimen zu dienen. Man darf keine Wissenschaft erwerben, um reich und hochmütig zu sein und ein hohes Amt zu bekleiden. Das Recht des Lehrers geht dem Recht der Eltern voran. Man muss von rechtschaffenen Menschen Wissenschaft erlernen und sie rechtschaffene Menschen lehren. Man muss den rechtschaffenen Menschen die Wissenschaft nicht missgönnen. [Ein rechtschaffener Mensch ist ein guter Mensch. Rechtschaffener Mensch ist ein Muslim, der das Glauben der Anhänger der Sunna hat und die Verbote beachtet. Wer nicht glaubt, wie die Anhänger der Sunna glauben, wird Anhänger der Irrlehre oder Verirrter genannt.] Das Glauben der Anhänger der Sunna und die Verboten zu lernen, ist verdienstvoller als die Sure Ichlâs tausendmal zu rezitieren. Das islamische Recht zu lernen, ist vorzüglicher als den heiligen Koran auswendigzulernen. Den heiligen Koran auswendigzulernen ist wertvoller als eine freiwillige Anbetung. Beim Predigthalten soll man “ALLAH, der Erhabene” aussprechen. Allein “ALLAH” zu sagen, gilt als Mangel an Ehrerbietung. Es ist sündig, in einer Sündergesellschaft den heiligen Koran, heilige Hadithe bzw. Lob- und Dankgebete zu rezitieren. Es ist gestattet, Lobgebete zu rezitieren, um eine Sünde zu verhindern. [So versteht es sich, daß es sündhaft ist, mit Musik bzw. Musikinstrumenten Gebete bzw. rituelle Worte auszusprechen.] Es ist empfehlenswert, beim Aussprechen des Bittgebetes die Hände bis zur Schulterhöhe zu erheben, die Handflächen getrennt zu halten und nach dem Aussprechen des Gebetes die inneren Handflächen aufs Gesicht zu streichen. Wenn Dorfbewohner Korn für den Vorbeter gesät haben, aber wenn dem Vorbeter die Ernte nicht übergeben worden ist, gehört sie den Kornbesitzern. [Dies gilt auch für Geld und Güter, die gespendet wurden.]

Es ist unerwünscht, stehend zu harnen, ohne entschuldigt zu sein. Entschuldigt darf man es tun. Jedoch muss man kein Urin auf sich bespritzen. Andernfalls muss man es abwaschen. Es ist eine unerwünschte Handlung, um den Tod zu bitten, um sich von weltlichen Kummern zu retten. Jedoch ist es zulässig, um den Tod zu bitten, um sich vom gegenwärtigen Unheil und Sündebegehen zu retten. Es ist gestattet, beim Erdbeben aus dem Haus auszutreten. Es ist empfohlene Vorschrift, gegenüber allen Menschen liebenswürdig zu sein und mit freundlichen Worten zu handeln. Dabei muss man keine Sünde begehen. Ein Besitzer (bzw. Besitzerin) darf sein vermietetes Gut untersuchen. Es gibt keine unglückselige Zeit und keinen Unstern. Es ist sündhaft, nur einem Kind das Erbe zu hinterlassen, wenn man mehrere und rechtschaffene Kinder hat. Man darf seine sündige Kinder enterben. Es ist nicht gestattet, eine Nachtigal im Käfig einzusperren. [Gezähmte Vögel wie Kanarien, ist es gestattet, im Käfig zu züchten.] Es ist notwendig, dass Richter einen Zauberer zum Tode verurteilt. Das gilt auch für Ketzer. Dies sind Ketzer, die ALLAH, den Erhabenen, und das Jeneits verleugnen und versuchen, andere zu täuschen damit sie auch ableugnen. [So sind Kommunisten, Freimauer und Naturalisten.] Die Übersetzung aus dem Buch Fetâwâ-ji Hindijje geht hier zu Ende.

TRINKWASSER TRINKEN

170 — Beim Trinkwassertrinken trinke es nicht, ohne Atem zu holen. Trinke es mit zweimaligem Atemholen. Trinke es nicht, wenn du nass geschwitzt bist und wenn du aufwachst und wieder schlafen willst. Trinke nicht viel. Alle diese schaden deinem Körper. Wenn man dich in einer Gesellschaft um Wasser bittet, fange von rechts ab an, es auszuteilen. Unser heiliger Prophet hat berichtet. (Trinkt kein Trinkwasser beim Stehen. Es schadet euren Körpern. Nur der Rest des Wassers der rituellen Waschung und das Wasser des Heiligen Brunnen “Semsem” [in Mekka] wird beim Stehen getrunken).

171 — Störe niemand auf dem Marktplatz! Schneuze dich nicht auf den Straßen! Verspotte niemanden! Streite dich mit keinem! Zanke dich weder mit Freunden noch mit Feinden! Iss gegenüber niemandem! Lüge nicht! Versuche nicht, Menschen zu täuschen! Iss kein unehrlich Erworbenes! Wenn man dir die Waare zurückbringt, die du verkauft hast, nimm sie zurück!

Unser heiliger Prophet teilte mit: (Wer dieses Gebet ausspricht, wenn er auf den Marktplatz geht, dem wird tausend Sünden vergeben: Lâ ilâche illallachi wachdechû lâ scherike lech lechül mülkü we lechül hamdü juchji we jümit we hüwe hajjün lâ jemûtü bijedichil hajr we hüwe alâ külli schej’in kadir).

Öffne die Tür deines Ladens im Namen ALLAH’s, des Erhabenen: “Bismillachirrachmanirrachim.” Und schließe sie gleichfalls! Wenn du etwas zum Essen kaufst, bringe es nicht ohne einzupacken, nach Hause! Wenn du nach Hause kommst, erfreue deine Frau und Kinder auf irgend eine Weise! Geh spät zu deinem Laden und mach ihn früh zu!

172 — O mein Kind! Wenn du dich mit jemandem auf dem Weg befreundest, geh mit ihm, wenn er geht. Blicke nicht nach rechts oder links, während du mit ihm sprichst. Lass ihn nicht auf dich warten, wenn du dich von ihm trennst. Kränke ihn nicht! Bitte ihn bei der Trennung um Verzeihung für deine vermutlichen Fehler!

173 — Wenn du einen Kranken besuchen willst, bitte zuerst vor der Tür um Erlaubnis, hineinzugehen. Trete im Namen ALLAH’s, des Erhabenen ein. Wenn du eintritst sage das Grußwort. Setze dich auf die rechte Seite des Kranken. Erkundige dich nach seinem Befinden. Wenn du ein Heilmittel für seine Krankheit weißt, sage es ihm. Sprich neben ihm das Glaubensbekenntnis so, dass er dich hören kann. Wünsche ihm gute Besserung. Bleib nicht lange beim Kranken. Wenn er einen Wunsch hat, erfülle ihn. Bete bei der Trennung für seine baldige Heilung.

174 — Geh nicht allein zum Leichenbegräbnis, solange du nicht gezwungen bist. Sage das Grußwort dem Leichenbesitzer und tröste ihn, indem du sagst: “ALLAH, der Erhabene, möge dir Geduld geben.” Helfe so gut du kannst, um die Leiche zu begraben. Beim Tragen der Leiche trage sie zuert an der rechten Seite. Es ist vorzüglicher, hinter der Leiche her zu Fuß zu gehen, als zu reiten oder zu fahren. Unser heiliger Prophet ging neben der Leiche zum Begräbnis zu Fuß und kehrte reitend zurück. Man fragte ihn nach dessen Grund. Er erwiderte: (Auch die Engel gehen mit der Leiche mit. Darum soll man zu Fuß gehen und sich davor schämen, zu reiten oder zu fahren). Es ist eine Sünde, die Leiche, wie die Ungläubigen zu tragen, einen Kranz zu legen, ein Bild und Trauerzeichen bei sich zu tragen.

175 — Lebe in gutem Einvernehmen mit deiner Frau! Rate ihr im guten Glauben und lehre sie die Gebote ALLAH’s, des Erhabenen. Sorge dafür, dass sie sich rituell reinhält und die Gebete verrichtet. Beschaffe ihr, was sie braucht. Ernähre sie mit Erlaubtem. Lass sie nicht auf Felder und in Fabriken arbeiten. Das Geld, das sie sich verdient hat, darfst du nicht benutzen, ehe sie es dir erlaubt. Es ist dir verboten. Wenn du böse auf sie bist, beherrsche deinen Ärger und sprich nicht grob mit ihr, schlage sie nie, fluche niemals auf sie und auf die Organe ihres Körpers, sonst wirst du ungläubig. Benehme dich mit Sanftheit. Fluche nicht und sprich kein Wort aus, was sündig ist. Empfange nicht jede Frau, um die Gedanken deiner Frau nicht zu verderben. Sage niemand ein Geheimnis über deine Frau. Leihe dir nichts von ihr aus!

176 — Trete in dein Haus im Namen ALLAH’s, des Erhabenen. Und sprich die Sure Ichlâs, wenn du Zeit hast. Der heilige Prophet hat gemeldet: (Wer beim Eintreten ins Haus die Sure Ichlas ausspricht, der grätet nicht in Armut). St. Süheyl, einer der Gefährten des Heiligen Propeheten, wurde durch diesen Rat reich.

Trete mit deinem rechten Fuß ein und sage das Grußwort. Wenn niemand zu Hause ist, dann sagst du dieses Grußgebet:

“Es-selâmü alejna we alâ ibadil-lachis-salichîn.”

Und wenn du einmal die Sure Ichlâs und den heiligen Koranvers Kursie aussprichst, darf der Satan in dein Haus nicht eintreten. Beginne mit jeder Arbeit im Namen ALLAH’s, des Erhabenen. Beginne mit der Arbeit und dem Essen mit der rechten Hand. Fange mit dem Essen mit allen Familienglieder zusammen an. Sprich nach dem Essen Gebete und die Sure Ichlâs. Trink kein Trinkwasser innerhalb einer Stunde nach dem Essen. Es ist nicht hygienisch.

177 — O mein Kind! Wenn du zu Bett gehst, sprich die Sure Mülk [das Reich] aus. Unser heiliger Prophet hat mitgeteilt: (Gehe nicht schlafen, ohne die Sure Mülk auszusprechen! Denn sie wird dir im Grabe beistehen. Wer jede Nacht die Sure Mülk rezitiert, der erwirbt so viel Verdienst, als betete er die ganze Heilige Nacht Kadr durch).

Eine Nacht sagte der heilige Prophet St. Aische: (O Aische! Rezitiere den Heiligen Koran, so werden alle Propheten Fürbitter für deine Vergebung und alle Gläubigen werden mit dir zufrieden). St. Aische antwortete: “Mein Vater und meine Mutter sollen sich für Dich opfern! Wie kann ich es in kurzer Zeit machen?” Der Fürst der Propheten erwiderte: (O Aische! Rezitiere dreimal die Sure Ichlas. So gewinnst du, als rezitiertest Du den ganzen Heiligen Koran. Sprich einmal aus: “Allachümme salli alâ Muchammedin we alâ dschemî-il enbijâ-i wel mürselin.” Alle Propheten werden mit Dir zufrieden sein.

Sag einmal: “Allachümmaghfirlî we lil mü’minîne wel mü’minâti wel müslimîne wel müslimâti.” Alle Gläubigen werden mit dir zufrieden sein. Sprich einmal: “Sübhanellâchi wel hamdü lillâchi we lâ ilâche illallâchü wellâchü ekber welâ hawle welâ kuwwete illâ billachil alijjil asîm.” aus. Und ALLAH, der Erhabene, wird mit dir zufrieden).

178 — Rezitiere folgende Suren morgens und abends dreimal:

1) Die Sure Ichlâs,

2) Die Suren Felâk und Nas,

3) Die Sure Fatiha.

Wer diese vier Suren dreimal morgens und dreimal abends rezitiert, der und dessen Familie und Vermögen werden vor allen Unglücken geschützt.

Übrigens, wer die Sure Kâfirûn morgens und abends einmal ausspricht, der befreit sich vor dem Götzendienst.

Wer morgens und abends folgendes Gebet ausspricht, schützt sich vor Zauber und vor den Bosheiten der Grausamen: “Bismillachirrachmanirrachîm, bismillâchillesi lâ jedurru maasmichi schejün fil erdı welâ fissemâ-i we hüwessemîûl’âlim.”

Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, hat verkündet: (Es gibt drei Namen ALLAH’s, des Erhabenen, die leicht ausgesprochen werden und einen hohen Wert in der Waagschale haben. Für ein jedes Wort davon werden hundert Verdienste gewährt: “Sübhanellachi wel hamdülillâchi we lâ ilache illallâchu wellachü ekber, welâ hawle welâ kuwwete illâ ibllâchil alijjil asîm.”

Beim Schlafengehen und beim Aufstehen vernachlässige nicht, das größte Bittgebet um Vergebung auszusprechen, so dass dir die Sünden vergeben werden: Estagfirullachel asîm el kerîm ellesi lâ ilâche illâ hüwel hajjel kajjûme we etûbü ilejch.”

[Seyyid Abdülhakim Effendi, Friede sei mit ihm, ein absoluter Religionsgelehrter für alle vier Rechtsschulen, sagte: “Lege dich in dein Bett, indem du Eusubillachimineschschejtanirradschim Bismillachirrachmanirrachim aussprichst. Auf deiner rechten Seite und zugleich nach der Richtung der Kıble liegend, lege deine rechte Hand unter deine rechte Wange. Rezitiere einmal den heiligen Vers Kürsie beginn mit der Einleitungsformel Eusubesmele, wie oben erwähnt. Rezitiere dann die Sure lchlâs indem du jedesmal mit der Einleitungsformel Besmele beginnst, Bismillachirrachmanirrachim, und danach einmal die Sure Fatiha, die Suren Felâk und Nâs. Sprich dann dreimal (Estagfirullachel’asîm ellesi lâ ilâche illâchu) und anschließend (el-hajjel-kajjûme we etubü ilejch) aus. Danach sprich zehnmal (La hawle welâ kuwwete illâ billâch) und anschließend (hil alijjil asîm ellesi lâ ilâcha illâ hu) aus. Nachher darfst du dich wenden, zu welcher Seite du willst, und wie beliebt schlafen!]

179 — Gedenke ALLAH’s, des Erhabenen, sehr oft, dass du ein echter Diener sein darfst.

Das freiwillige Gebet nach der Mitternacht zu verrichten ist vorzüglicher als Gebete mit tausend Rekas in der Tagezeit.

Der heilige Prophet hat mitgeteilt: (Wer beim Aufwachen in der Nacht, folgendes Gebet ausspricht, der erreicht seinen Wunsch: “Lâ ilâche illallahü wachdehü lâ scherike lech lechül mülkü we lehül hamdü we hüwe alâ küllî schej’in kadîr, sübhanellachi welchamdülillâchi we lâ ilâche illallachü wellachü ekber, welâ hawle welâ kuwwete illâ billâchil alijjil asîm”).

180 — Beim Hinausgehen aus dem Hause sprich den heiligen Vers Kursie aus, denn somit gelingt dir jede Beschäftigung und du wirst gute Handlung erreichen. Der heilige Prophet ALLAH’s, des Erhabenen, hat berichtet: (Wenn einer beim Hinausgehen aus seinem Hause den heiligen Vers Kursie ausspricht, gebietet ALLAH, der Erhabene, siebzig Engeln und sie bitten um Vergebung für ihn, bis er nach Hause zurückkehrt). Wenn du es auch beim Zurückkehren nach Hause ausspricht, werden deine Beschäftigungen zwischen zwei heiligen Versen Kursie besser, und deine Armut wird beseitigt.

181 — Verkehre nicht mit deiner Frau geschlechtlich, ohne den Namen des Erhabenen auszusagen. Denn der Teufel will sich einmischen. Verkehre nicht in der Nacht des Opferfest und gegen die Sonne bzw. die Sterne und in der Richtung nach der heiligen Moschee Kaaba und unter dem Feigenbaum und neben den Kindern geschlechtlich. Beeile dich nicht wie ein Hahn beim Geschlechtsverkehr. Unterbrich den Geschlechtsverkehr lange Zeit nicht. Uriniere nach dem Geschlechtsverkehr, bevor du rituelle Ganzwaschung vornimmst. Verkehre weder satt noch hungrig geschlechtlich. Verkehre nicht auf deiner linken Seite. Es ist besser, auf den Knien beizuschlafen und dann bald die rituelle Ganzwaschung vorzunehmen.

Imam-ı Gasâli Friede sei mit ihm berichtet: “Wer als unrein durch den Samanerguß eine Gebetszeit verbringt, den wird man ein Hemd aus Feuer ankleiden.” Bleib nicht lange im Badezimmer. Enthülle nicht deinen Körper zwischen dem Nabel und den Knien. Es ist verboten, sie zu enthüllen. Wer diese Stellen enthüllt und wer darauf schaut, der ist verflucht!

Der heilige Prophet hat verkündet: (Wer einen vor einer Angelegenheit, die nicht dem Islam entspricht, warnt, und einem den richtigen Weg zeigt, den erweckt ALLAH, der Erhabene, am Tage der Auferstehung unter den Propheten auf).

Bemerkung: Einen gläubigen Mensch vor einem nicht dem Islam entsprechenden Ding zu warnen heißt Nechyi (anil) Münker.

Einen gläubigen Mensch das Gebot ALLAH’s, des Erhabenen, lehren und erfüllen lassen heißt Emr-i (bil) Ma’uf.

Emr-i Ma’uf und Nechy-i Münker sind sehr verdienstlich. Denen, die sagen: “Man soll sich nicht in das Gewissen einmischen; die Heiligen mischten sich in nichts ein” erwiderte St. Muhammed Masum (1009-1080 in Indien), großer Gelehrter und Sohn von St. Imam-ı Rabbanî im neunundzwanzigsten Brief des ersten der drei Bänder von dem Buch Mektubat. Die Übersetzung dieses Briefes steht im Buch Se’adet-i Ebedijje (Eng. Übersetzung: Endless Bliss).