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INHALT

ISLAMISCHE SITTE

Ihlâs Stiftung Band – 6

  1-Anfang

  2-Die Übersetzung Von Dem Buch Ejjühelwelled(O Mein Kind!)

  3-Die Rituelle Waaschung
  4-Die Bedingungen Vor Der Gebetsverrichtung
  5-Die Rituellen Sitten In der Moschee
  6-Der Gebetsruf
  7-Die Vorzüge des Heiligen Monats Ramadan
  8-Der Glaube
  9-Das Grußgebet
10-Lügen Beim Geschäft
11-Das Anvertrautsein Des Körpers
12-Die Vorzüge Des Festes
13-Die Frömmigkeit "Süchd Und Takwa"
14-Der Gehorsam Gegen Die Eltern
15-Die Trauung
16-Die Rituellen Sitten Am Freitag
17-Die Guten Sitten Bei Der Unterhaltung Mit Den Gelehrten
18-Die Mahlzeit
19-Die Menstruation Und Das Wochenbett
20-Die Notwendigkeit Und Die Rechtsschulen
21-Die Geduld
22-Der Grabbesuch
23-Die Armensteuer (Sekat)
24-Sozialvereine, Glücksspiele, Versicherungen
25-Imam-i Gazali, Hudschdschet-ul Islam, Einem Grundfeiler Des Islams
26-Zur Berechnung Der Kible-Zeit
27-Die Gebete
28-Islamische Wissenschaften

29-Glossar



DIE ISLAMISCHEN WISSENSCHAFTEN

Die islamischen Wissenschaften bestehen aus zwei Teilen:

   I. Islamische hohe Wissenschaften
  II. Islamische Sprachwissenschaften.

I. Islamische hohe Wissenschaften sind:

  1) Wissenschaft für Koranauslegung: Ilm-i Tefsîr
  2) Hadithwissenschaft: Ilm-i Hadîs
  3) Methodik der Hadithwissenschaft: Ussûl-i Hadîs
  4) Glaubenswissenschaft: Ilm-i Kelâm
  5) Methodik der Glaubenswissenschaft: Ussûl-i Kelâm
  6) Rechtswissenschaft: Ilm-i Fıkch
  7) Methodik der Rechtswissenschaft: Ussûl-i Fıkch
  8) Islamische Mystik [Sufismus, innerliche Erkenntnisse]: Tassawwuf

I. Dazu gehörende Sprachwissenschaften sind:

  1) Morphologie: Sarf
  2) Syntax: Nachw
  3) Lexikologie: Lügat
  4) Textlinguistik: Metn-i Lügat
  5) Etimologie: Ischtikak
  6) Wortbildung: Ischtikak-ı kebîr
  7) Stilistik: Inschâ
  8) Redekunst: Bejân
  9) Ästhetische Sinnlehre: Bediî
10) Rhetorik: Belâgat
11) Semantik: Meânî
12) Kunst der literarischen Stil: Kitâbet

Zu diesen zwanzig islamischen Wissenschaften gehören achtzig Hilfswissenschaften.

 

DIE GELEHRTHEITSSTUFEN

Die Gelehrtheitsstufen nach der islamischen Rechtwissenschaft bzw. der Rechtsgelehrten sind:

1. Absolute Religionsgelehrte: Sie dürfen nach vier islamischen Quellen d.h. dem heiligen Koran, den heiligen Hadithen, der Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen und den Urteilen der Religionsgelehrten Urteile fällen. Sie dürfen ihre eigenen Rechtsschulen gründen. So sind die Gründer der vier rechten Rechtsschulen; islamische Bezeichnung: Müdschtechid-i Mutlak.

2. Religionsgelehrte für eine bestimmte Rechtsschule:

Sie dürfen nach vier islamische Quellen und nach Urteilen der absoluten Religionsgelerten, in deren Rechtsschulen sie sich befinden, Urteile fällen. i.B.: Mudschtechid-i fil-Mes-heb.

3. Schriftgelehrte für Urteilsfällen: Diese Gelehrte dürfen nach Urteilen der Rechtsschulgelehrten Urteile fällen. Jedoch sollen ihre Urteile mit denen der Rechtsschulesgelehrten übereinstimmen. i.B.: Müdschtechid-i fil-Messele.

4. Schriftgelehrte für Urteilserklärung: Sie dürfen keine Urteile fällen sondern die Urteile erklären. i.B.: Eshâb-ı Tachridsch.

5. Schriftgelehrte für Überlieferungsunterscheidung: Sie dürfen nur die Überlieferungen der Urteile unterscheiden. i.B.: Erbâb-ı Terdschich.

6. Schriftgelehrte für Anordnung der Überlieferungen: Die Schriftgelehrten dürfen nur die Überlieferungen nach ihren Quellen anordnen. i.B.: Mukallid.

7. Schriftgelehrte für Überlieferungserklärung: Sie dürfen die Überlieferungen nicht voneinander unterscheiden sondern erklären. i.B.: Mukallid.

DIE GATTUNGEN DER ISLAMISCHEN GELEHRTEN

1. Absoluter Religionsgelehrter: Gelehrter, der seine eigene Rechtsschule gründen darf. i.B.: Mudschtechid-i Mutlak. (s.Gelehrtheitsstufen)

2. Religionsgelehrter: Gelehrter, der Urteille fällen darf. Ein Religions- bzw. Schriftgelehrter darf nur von einem Religions- bzw. Schriftgelehrten ein Zeugnis für seine Gelehrtheit bekommen. Er soll nach seinem Wissen handeln. Ein Religionsgelehrter soll zwanzig islamische Wissenschaften, achtzig islamische Hilfswissenschaften beherrschen und außerdem die Sozial- und Naturwissenschaften seiner Zeit so gut wissen, dass er den heiligen Koran auslegen kann. i.B.: Müdschtechid.

3. Gelehrter für Koranauslegung: Ein Religionsgelehrter, der sich mit der Koranauslegung beschäftigt. i.B.: Müfessir.

4. Hadithgelehrter: Ein Religionsgelehrter, der sich mit der Hadithwissenschaft beschäftigt. i.B.: Muchadis.

5. Glaubensgelehrter: En Religionsgelehrter, der über die Glaubenslehre unterrichtet und verfasst. i.B.: Mütekellîm.

6. Gelehrter für islamische Rechtswissenschaft: Ein Religionsgelehrter, der über die islamische Rechtswissenschaft unterrichtet und verfasst. i.B.: Fakich.

7. Gelehrter für islamische Mystik, innerliche Erkenntnisse: Ein Religionsgelehrter, der sich mit der innerlichen Erkenntnisse beschäftigt. i.B.: Mutassawwıf.

Die Islamischen Bezeichnungen für bestimmte Grußgebete bzw. rituelle Wünsche und Verehrungsäußerungen

Dschel-le dschelaluch: Erhabenheit und Heiligkeit gehört zu ALLAH, dem Erhabenen.

Alejhis-selâm: Friede ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Engel und Propheten)

Alejhimus-selâm: Pl. zu alejhis-selâm.

Alejhis-selâtü wes-selâm: Friede und Segen ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Propheten)

Kuddise-sir-ruch: Möge seine Stellung heilig sein. (für Geistliche)

Rachmetullachi alejch: Segen ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Geistliche)

Radijallachü anch: Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihm. (für einen Gefährten des heiligen Propheten.

Radijallachü ancha: Wohlgefallen ALLAH’s, des erhabenen, seit mit ihr. (für eine Muslime, die den heiligen Propheten gesehen hat.)

Radijallachü anchüm: Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihnen. (für Gefährte des heiligen Propheten)

Sallallachi Alejhi we Sel-lem: Friede und Segen ALLAH’s, des Erhabenen, sei mit ihm. (für den heiligen Propheten Muhammed)

Abkürzungen für rituelle Wünsche:

F.s.m.i.: Friede sei mit ihm

F.u.S.s.m.i.: Friede und Segen sei mit ihm.

M.s.S.h.s.: Möge seine Stellung heilig sein.

M.i.S.h.s.: Möge ihre Stellung heilig sein.

Anmerkung: rituelle Wünsche sollten als islamische Bezeichnungen ausgesprochen werden.