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INHALT

ISLAMISCHE SITTE

Ihlâs Stiftung Band – 6

  1-Anfang

  2-Die Übersetzung Von Dem Buch Ejjühelwelled(O Mein Kind!)

  3-Die Rituelle Waaschung
  4-Die Bedingungen Vor Der Gebetsverrichtung
  5-Die Rituellen Sitten In der Moschee
  6-Der Gebetsruf
  7-Die Vorzüge des Heiligen Monats Ramadan
  8-Der Glaube
  9-Das Grußgebet
10-Lügen Beim Geschäft
11-Das Anvertrautsein Des Körpers
12-Die Vorzüge Des Festes
13-Die Frömmigkeit "Süchd Und Takwa"
14-Der Gehorsam Gegen Die Eltern
15-Die Trauung
16-Die Rituellen Sitten Am Freitag
17-Die Guten Sitten Bei Der Unterhaltung Mit Den Gelehrten
18-Die Mahlzeit
19-Die Menstruation Und Das Wochenbett
20-Die Notwendigkeit Und Die Rechtsschulen
21-Die Geduld
22-Der Grabbesuch
23-Die Armensteuer (Sekat)
24-Sozialvereine, Glücksspiele, Versicherungen
25-Imam-i Gazali, Hudschdschet-ul Islam, Einem Grundfeiler Des Islams
26-Zur Berechnung Der Kible-Zeit
27-Die Gebete
28-Islamische Wissenschaften

29-Glossar



LÜGEN BEIM GESCHÄFT

117 — Wer beim Kauf oder Verkauf lügt, dem bleibt die Gnade ALLAH’s, des Erhabenen, versagt. Der heilige Prophet hat verkündet: (Am Tage der Auferstehung übt ALLAH, der Erhabene, gegen drei Arten von Menschen keine Barmherzigkeit aus:

1) Gegen den, der beim Verkauf lügt und teuer verkauft.

2) Gegen den, der immer und öfters schwört.

3) Gegen den, der Wasser besitzt und einem anderen nicht davon gibt).

118 — Denen, die dem Wasser benötigenden Menschen kein Wasser geben, wird ALLAH, der Erhabene sagen: ihr habt mit MEINEM Wasser zurückgehalten und es MEINEN Dienern nicht gegeben. Nun habe ICH MEINE Gnade nicht auf euch gelassen.

119 — O mein Kind! Wenn du einem etwas verkaufst und man darauf verzichtet und es zurück gibt, nimm jene Ware zurück. Es schadet nicht, die Ware zurückzunehmen. ALLAH, der Erhabene, gewährt die Fruchtbarkeit und schenkt dir es zehnmal.

120 — O mein Kind! Wer an diesen drei Dingen eine Fälschung übt, dem berichtet ALLAH, der Erhabene, in der Sure Mutaffifîn (Die das Maß Verkürzenden) im heiligen Koran: (Wer beim Kauf oder Verkauf fehlend wiegt oder meßt, für den gibt es bittere Qual).

121 — Hüte dich vor den Menschen- bzw. Tierrechten. Bemühe dich, um deine Schuld auszuzahlen, wenn du welche hast. Das Totengebet dessen, der ein Pfennig Schuld hatte, ließ der Heilige Prophet nicht verrichten. Solange der Mensch seine Schuld nicht auszahlt, darf er nicht ins Paradies kommen.

[Wenn die Ehefrau fordert, soll der Ehemann ihr die bei der Heirat auszuzahlende Mitgift (Mechr-i muadsch-dschel) sofort auszahlen. Falls der Ehemann von seiner Frau geschieden wird, soll er ihr die nach der Heirat in Raten zu zahlende Mitgift (Mechr-i müedsch-dschel) sofort auszahlen. Der Eheman soll seine Schulden für die Mitgift in seinem Testament erwähnen. Nach seinem Tod muss die Mitgift seiner Frau umgehend vor der Austeilung der Erschaft ausgezahlt werden, selbst wenn ihr Ehemann kein Testament hinterlassen hat. Wer im Falle der Scheidung seiner Frau keine Mitgift auszahlt, soll im Diesseits eingesperrt und im Jenseits gequält werden. Der Ehemann darf die Mitgift nicht als Sekat (Armensteuer) oder Sadaka-i fitr (Fastenalmosen) oder Opfertiergeld gelten lassen. Die Ehefrau muss die Armensteuer aus ihrer Mitgift zahlen, wenn ein Jahr nach dem Erhalten der Mitgift vergangen ist. Es gilt auch als Menschenrechte, seine Verwandten und Untergebenen Religionskenntnisse zu lehren.]

Eine heilige Hadith lautet: (Besitzt ein Mensch Schulden und bemüht sich um sie auszuzahlen, so ist die Hilfe ALLAH’s, des Erhabenen, mit ihm).